Der Bundesgesundheitsminister plant Patientendaten der Krankenkassen für Forschungszwecke nicht anonymisiert freizugeben. Das gilt dann natürlich auch für die Dokumentation von Psychotherapien, die ja bei gesetzlich Versicherten auch der Krankenkasse bekannt sind. Ein Widerspruchsrecht besteht nicht. Wenn dieser Gesetzesentwurf durchkommt, werden die sehr privaten und sensiblen Vorgeschichten von Patienten zu ungeschütztem "Forschungsgut" . Ich halte dies für völlig inakzeptabel. Denkbar ist ja auch, dass dann andere Anbieter wie Banken oder Lebensversicherer plötzlich "forschen", um höhere Beiträge bei psychischen Erkrankungen rechtfertigen zu können. Daher bin ich froh, dass ich in meiner Privatpraxis meiner Schweigepflicht ohne Einschränkungen nachgehen kann.

ความคิดเห็น